2002 Kantonale Steuern 439 B. Steuergesetz (StG) vom 15. Dezember 1998 111 Gesonderte Jahressteuer; Praktikumslohn (§ 263 Abs. 2 StG). - Der von einem Studenten in den Bemessungslückenjahren 1999/2000 aufgrund eines obligatorischen Praktikums erzielte Lohn stellt ordentliches Einkommen dar. 22. November 2002 in Sachen H., RV.2001.50223/K 7194 Aus den Erwägungen