Die in dieser Höhe auf den Nutzfahrzeugen vorgenommenen Abschreibungen wurden bisher von den Steuerbehörden nicht korrigiert. Es ist daher auch der für das Jahr 2000 gewählte Abschreibungssatz zu 2002 Kantonale Steuern 449 akzeptieren, welcher der bisherigen Abschreibungspraxis der Rekurrenten entspricht, die von den Steuerbehörden toleriert wurde. Es geht nicht an, eine andere Abschreibungspraxis in den vom Systemwechsel betroffenen Geschäftsjahren mit ihren besonderen Regelungen durchsetzen zu wollen.