Auch eine Lastwagengarage in Form einer Aktiengesellschaft hat nach Ansicht des Steuerrekursgerichtes einem als Einzelfirma geführten Kieswerk, das dort seine schweren Fahrzeuge warten liess, keinen unmittelbaren geschäftlichen Nutzen gebracht (RGE vom 7. Juni 2001 in Sachen F.; die Zugehörigkeit der Aktien der Garage zum Geschäftsvermögen des Kieswerkbesitzers wurde letztlich aus anderen, hier nicht vorliegenden Gründen bejaht).