Bei Einkünften wird zwischen periodischen und einmaligen Einkünften bloss in der Art der Besteuerung unterschieden. § 34 aStG bestimmt, dass gewisse - an sich gemäss § 22 aStG steuerbare - Einkünfte nicht mit der periodisch geschuldeten Einkommenssteuer, sondern mit einer Jahressteuer zu erfassen sind (Baur/Klöti/Koch/Meier/Ursprung, a.a.O., N 5 zu den Vorbemerkungen zu §§ 22 - 36 aStG).