- Freibetrag für Zweitverdiener § 17 Abs. 4 +5 - Rentenfreibeträge § 28 - Besitzesdauerabzug § 29 - besondere Abzüge § 30 - steuerfreie Beträge § 31 = steuerbares Einkommen b) Bei Einkünften wird zwischen periodischen und einmaligen Einkünften bloss in der Art der Besteuerung unterschieden.