89 Abzüge vom Roheinkommen; Anwalts-/Prozesskosten (§ 24 lit. a aStG). - Durch die Eintreibung von Alimente entstandene Anwalts-/Prozesskosten sind abzugsfähig. 30. August 2001 in Sachen B., RV.2001.50090/K 6292 Aus den Erwägungen