2001 Kantonale Steuern 399 88 Abzüge vom Roheinkommen; Anwaltskosten (§ 24 lit. a aStG). - Anwaltskosten sind abzugsfähig, wenn sie die Folgen der beruflichen Tätigkeit sind; sie sind in der Steuerperiode, in deren Bemessungsperiode sie fallen, zum Abzug zuzulassen. 30. August 2001 in Sachen E., RV.2001.50095/K 7124 Aus den Erwägungen