Uebernahme eines allgemeinen Begriffs der Aufwendungen in das aargauische Recht sind jedoch Schranken durch den Gesetzeswortlaut gesetzt. Das Gesetz verlangt, dass die Aufwendungen "unmittelbar notwendig" sein müssen, d.h. Voraussetzung der Einkommenserzielung sind. Es werden also - vor allem bei Ausgaben, die nicht der Sicherung einer Einkommensquelle dienen - strenge Anforderungen an die Intensität der Kausalkette gestellt. Ein genereller Begriff der Aufwendungen findet seine Grenze auch an der Vielzahl der Sachverhalte. Er würde einen allgemein gültigen Begriff des steuerbaren Einkommens voraussetzen.