Indizien sind die Notwendigkeit einer Ausgabe zur Einkommenserzielung, die Verursachung der Ausgabe durch die Einkommenserzielung, die Intensität des Kausalzusammenhangs zwischen einer Ausgabe und der Einkommenserzielung (AGVE 1995 S. 444). Die Aufwendungen können sich nicht bloss auf das Erwerbseinkommen beziehen, sondern auch auf andere Einkommensarten (z.B. Ersatzeinkommen; Baur/Klöti/Koch/Meier/Ursprung, Kommentar zum Aargauer Steuergesetz, Muri-Bern 1991, N 3 zu § 24 aStG; RB ZH 1947 Nr. 16). Dem Einwand der Vorinstanz, das Steuergesetz sehe im Zusammenhang mit Alimente (= Ersatzeinkommen) keine Gewinnungskosten vor, kann folglich nicht zugestimmt werden. Der uneingeschränkten