92 Abzüge vom Roheinkommen; Weiterbildungskosten (§ 24 lit. c Ziff. 5 aStG). - Kosten für die auswärtige Unterkunft sind zum Abzug zuzulassen, wenn sie für die Weiterbildung des Steuerpflichtigen unumgänglich sind. 1. März 2001 in Sachen W., RV.2000.50223/K 7060 Aus den Erwägungen