Anlage- und Endwert des Lasers können dem Konto ohne weiteres entnommen werden. Die Vornahme der Sofortabschreibung von 80 % der Anlagekosten ist im Buchungstext ausdrücklich erwähnt (wie übrigens auch im Konto 4400 Abschreibungen). Damit ist den Anforderungen von § 15 Abs. 2 aStGV Genüge getan. Wohl mag es für die Steuerbehörden wünschbar sein, die Sofortabschreibung direkt aus der Bilanz ersehen zu können, doch reicht dies nicht aus, um die Gewährung einer an sich zulässigen Sofortabschreibung zu verweigern. Dass die Abschreibungstabelle nicht bereits mit der Steuer- 2001 Kantonale Steuern 411