Das geht jedoch über die in § 15 Abs. 2 aStGV formulierten Anforderungen hinaus, wo lediglich eine Verbuchung auf einem separaten Konto verlangt wird, das An- lage- und Endwert jedes einzelnen Postens im Detail ausweist. b) Die Rekurrenten haben im Abschluss 1996 ein neues Konto "1111 Laser" eröffnet (neben dem bestehenden und weitergeführten Konto 1110 Maschinen + Apparate). Dieses Konto stellt sich wie folgt dar: KONTO-AUSZUG Kontoauszug . Silvia 96 01.01.1996 bis 31.12.1996 . 04.10.1997 . Seite 1 Datum Beleg Set-Id Text GegKto Wäh RefW-Soll RefW-Haben %N RefW-Saldo • 1111 - Laser