110 Rechtliches Gehör; Aktenbeizug (§ 127 aStG). - Zieht die Steuerbehörde Akten bei, die ihr als Entscheidgrundlage dienen, hat sie die Betroffenen darüber zu orientieren. 438 Steuerrekursgericht 2002 21. März 2002 in Sachen R., RV.2001.50011/K 6272 Aus den Erwägungen