Im übrigen wird bestritten, dass die Lebenspartnerin des Rekurrenten den gemeinsamen Haushalt alleine besorgt, wie dies die Vorinstanz annimmt. Die Hausarbeit wird unter den beiden Konkubinatspartnern zu gleichen Teilen aufgeteilt. Unter diesen Umständen, welche von den Steuerbehörden zu widerlegen wären, ist "Naturallohn" wegen Haushaltführung kein Thema. Die Frage, ob die Lebenspartnerin des Rekurrenten finanziell 430 Steuerrekursgericht 2000