Mit dem Verwaltungsgericht ist davon auszugehen, dass in einem Schulzimmer bei normaler Grösse und Belegung ohne weiteres ein (ständiger) Arbeitsplatz mit PC eingerichtet werden kann (Lehrerpult). Es dürfte jedoch in den wenigsten Fällen möglich sein, in einem Schulzimmer zwei oder gar 2001 Kantonale Steuern 407