Dezember 1991 in Sachen H. ist es heute so, dass wohl von der Mehrzahl der Lehrer ein PC benützt wird (was nicht automatisch zur Folge hat, dass die Kosten abzugsfähig sind). Der Arbeitsplatz eines Lehrers muss also so geräumig sein, dass ein PC aufgestellt und auch stehen gelassen werden kann, denn es ist nicht zumutbar, dauernd zu dislozieren (StE 1985 B 22.3 Nr. 9). Mit dem Verwaltungsgericht ist davon auszugehen, dass in einem Schulzimmer bei normaler Grösse und Belegung ohne weiteres ein (ständiger) Arbeitsplatz mit PC eingerichtet werden kann (Lehrerpult).