Es geht nicht an, das sich mehrere Lehrer einen Arbeitsplatz teilen müssen. Ein normales Schulzimmer kann aus räumlichen Gründen in der Regel nicht so eingerichtet werden, dass es mehr als einem Lehrer einen ständigen Platz für seine Vor- und Nachbereitungsarbeiten bietet. Entgegen den Ausführungen im erwähnten VGE vom 3. Dezember 1991 in Sachen H. ist es heute so, dass wohl von der Mehrzahl der Lehrer ein PC benützt wird (was nicht automatisch zur Folge hat, dass die Kosten abzugsfähig sind).