Da dabei kaum Korrektur- und Schreibarbeiten anfallen (so auch basellandschaftliche und baselstädtische Steuerpraxis, Band XIV, S. 574), ist von weniger als 15 Stunden Vor- und Nachbereitungszeit pro Woche auszugehen, für welche vom Rekurrenten ein Schul- bzw. privates Arbeitszimmer benötigt wird. Die 12 Lektionen, welche der Rekurrent sein Schulzimmer für die Vor- und Nachbereitung benützen kann, decken also den zeitlichen Anspruch weitgehend ab. Es ist auch keineswegs so, dass ein Lehrer unbedingt ein Zimmer für sich allein beanspruchen kann. Die gegenseitigen Störungen sind bei entsprechender Rücksicht tragbar.