VGE vom 3. Dezember 1991 in Sachen H.). Bei den vom Rekurrenten erteilten 27 Lektionen ergibt dies folglich 15 Stunden pro Woche. Es ist allerdings zu beachten, dass mehr als die Hälfte der 27, nämlich 15 Lektionen Schwimm- und Turnunterricht sind. Da dabei kaum Korrektur- und Schreibarbeiten anfallen (so auch basellandschaftliche und baselstädtische Steuerpraxis, Band XIV, S. 574), ist von weniger als 15 Stunden Vor- und Nachbereitungszeit pro Woche auszugehen, für welche vom Rekurrenten ein Schul- bzw. privates Arbeitszimmer benötigt wird.