2. Der Vertreter der Rekurrenten beantragt, es sei für das Jahr 1997 ein Abzug für die Säule 3a (gemäss Selbstdeklaration Fr. 15'688.--, recte Fr. 16'995.--) zu gewähren. 3. a) Gemäss § 26 Abs. 4 aStG können die Beiträge zum Erwerb von Ansprüchen aus den der beruflichen Vorsorge gleichgestellten anderen Vorsorgeformen im Sinn und im Umfang von Art. 82