2. Die Rekurrenten sind Alleinaktionäre der M. AG mit Sitz in N./AG. Gemäss "Bilanz zum 31.12.1996" der M. AG belief sich das Darlehen des Rekurrenten zu diesem Zeitpunkt auf Fr. 601'683.40. Gemäss den Ausführungen des Rekurrenten hat die M. AG mit einem Teil des Darlehens in A./GR eine Eigentumswohnung für Fr. 300'000.-- gekauft. Aufgrund des sog. "Durchgriffs" der bündner Steuerbehörden haben jedoch die Rekurrenten, und nicht die M. AG als zivilrechtliche Eigentümerin, die Wohnung in A./GR zu versteuern.