ten entstanden sind, um bei der gleichen Arbeitgeberin im gleichen Beruf eine gehobenere Stellung zu erreichen, sind daher als Weiterbildungskosten zu qualifizieren. Daran vermag auch der Umstand, dass die Arbeitgeberin nicht bereit war, die Kosten für die Abendhandelsschule zu übernehmen, nichts zu ändern. 102 Abzüge vom Roheinkommen; berufliche Vorsorge (§ 26 Abs. 1 StG). - Die (Teil-)Rückzahlung eines Vorbezuges aus der Pensionskasse erlaubt keinen Abzug vom Roheinkommen. 9. März 2000 in Sachen S., RV.1999.50175/K 7007 Aus den Erwägungen