Sie hat jedoch die formelle Uebernahme der Funktion "Leiter Werkstatt Optik" durch den Rekurrenten u.a. vom Besuch einer Handelsschule abhängig gemacht (vgl. Schreiben der T. AG vom 11. Januar 2000 und vom 10. November 1999). Wie dem oben wiedergegebenen Stellenbeschrieb entnommen werden kann, ist der Rekurrent in seiner neuen Funktion als "Leiter Werkstatt Optik" jedoch weiterhin auch handwerklich, d.h. in seinem angestammten Beruf als Mechaniker, tätig (Reparatur von flexiblen und starren Endoskopen, Ausführen von Reparaturen nach Service Manual Vorgaben der Herstellerfirma, Ausführen von mechanischen Reparaturen an Hilfsinstrumenten).