Schulung von Technikern - Ausführung von mechanischen Reparaturen an Hilfsinstrumenten - Vorbereitung von Demosystemen für den Aussendienst b) Die Vorinstanz ist der Auffassung, dass die Absolvierung der Handelsschule nicht als Weiterbildung im angestammten Beruf (Mechanikerlehre) angesehen werden könne, da dort im Wesentlichen betriebswirtschaftliche und nicht handwerkliche Fächer unterrichtet worden seien.