Zusammenhang aus. Es hat ein zumindest mittelbarer Zusammenhang zu der zum Lebensunterhalt dienenden künftigen Einkommenserzielung zu bestehen." b) Unter "Weiterbildung" versteht das Verwaltungsgericht das Folgende (VGE vom 28. März 2000 in Sachen A.): "Weiterbildung (ist) die Erweiterung bereits erworbener Kenntnisse in einem bestimmten Beruf. Es ist diejenige Art von Ausbildung im weiteren Sinn, die jemand auf sich nimmt, um in seinem Beruf auf dem Laufenden zu bleiben, den steigenden Anforderungen einer beruflichen Stellung gewachsen zu bleiben. Weiterbildung ist nicht bloss, was zur Beibehaltung der bisherigen Anstellung geradezu unerlässlich ist.