Fächer und sportlicher Betätigung. Umfasst ist der Besuch von Schulen und Kursen, soweit dieser notwendige, allgemeinbildende Grundvoraussetzung zur Erlernung ganzer Berufsgattungen darstellt (z.B. Mittelschule) oder die Gesamtumstände (Alter, bisherige Ausbildung und berufliche Tätigkeit, wirtschaftliche und berufliche Aussichten, Berufsziel, Intensität des Schulbzw. Kursbesuchs sowie Art des Lehrganges) einen Zusammenhang mit einer zukünftigen beruflichen Tätigkeit nahelegen. Immerhin reicht nicht jede vage Andeutung oder Wahrscheinlichkeit einer denkbaren späteren beruflichen Auswertung für den steuerlich erforderlichen beruflichen Zusammenhang