104 Grundstückgewinnsteuer (§ 67 StG). - Bei Rückübertragung einer Liegenschaft innert 5 1/2 Monaten wird mangels Erzielung eines Gewinnes keine Grundstückgewinnsteuer erhoben. 3. Februar 2000 in Sachen R., RV.1998.50041/K 4407 Aus den Erwägungen 2. Einziger Streitpunkt ist, ob der Verkauf der Liegenschaft IR O. Nr. 287 durch P. R. an W. B. (Kaufvertrag vom 2. Juni 1993) unter Berücksichtigung des Umstandes, dass diese Liegenschaft 5 1/2 Monate später (Kaufvertrag vom 22. April 1994) vom Käufer aus finanziellen Gründen zum selben Preis wieder an P. R. (rück-) übertragen wurde, eine Grundstückgewinnsteuer auslösen kann.