sei. f) Aufgrund der hohen Anforderungen, welche die Rechtsprechung in internationalen Verhältnissen an den Nachweis von Unterstützungsleistungen stellt, kann den Rekurrenten nach Auffassung des StRG trotz der erwähnten Bestätigungen kein Unterstützungsabzug gewährt werden. Der Beweiswert von Bestätigungen, welche von Leistungsempfängern stammen, welche enge familiäre Bezie- 440 Steuerrekursgericht 2000