lich abgelehnt, war sich aber der "Missbrauchsgefahr" durchaus bewusst (vgl. Protokoll des Grossen Rates zur Steuergesetzrevision 1985, 2. Beratung, S. 1793 f. ["Die Abzüge, die für Zuwendungen ins Ausland geltend gemacht werden, sind völlig unkontrollierbar. Immer wieder werden Ausweise vorgelegt, von denen man nicht weiss, ob sie von einer Behörde oder von einem Verwandten unterschrieben wurden"]). Daher ist auch die Praxis des StRG streng.