All dies spricht dafür, an den Nachweis der Voraussetzungen strenge Anforderungen zu stellen (Baselstädtische Steuerpraxis, Band XIII, S. 117; vgl. auch GVP 1997 Nr. 21, wonach hohe Anforderungen an den Nachweis der geschäftsmässigen Begründetheit gestellt werden, wenn ein Steuerpflichtiger Provisionszahlungen ins Ausland geltend macht; vgl. auch Basellandschaftliche Steuerpraxis, Band XIV, S. 313, wonach die Steuerverwaltung den Abzug der Schuldzinsen von weiteren Nachweisen abhängig machen kann, wenn die Quittungen von den in Ecuador lebenden Schwägerinnen des Schuldners unterzeichnet sind). d)