Die Kapitalzahlung aus 2. Säule von Fr. 359'394.-- ist demzufolge steuerfrei. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass im Falle des Todes beider Rekurrenten eine Rückgewährssumme ausbezahlt wird. Es kann offen gelassen werden, ob und allenfalls wie diese zu besteuern ist. 420 Steuerrekursgericht 2000 98 Abzüge vom Roheinkommen; Geschäftsverluste (§ 24 lit. b Ziff. 3 StG). - Merkmale einer selbstständigen Erwerbstätigkeit; es ist auf die gesamten Umstände des Einzelfalles abzustellen; mehrjährige Verluste in der Aufbauphase mit anschliessender Gewinnerzielung.