105 Vertrauensschutz (§ 127 Abs. 2 StG). - Werden Pauschalspesen während mehreren Steuerperioden unwidersprochen akzeptiert, darf die Veranlagungspraxis nicht geändert werden, ohne dass die Steuerpflichtigen vorgängig davon in Kenntnis gesetzt werden. 16. November 2000 in Sachen W., RV.2000.50007/K 7018 Aus den Erwägungen