" und weiter: "Missbräuche mit Einmalprämienversicherungen und ähnlichen Geschäften lassen sich - das hat die Praxis gezeigt - nur mit Statuierung einer ausdrücklichen Gesetzesvorschrift der vorliegenden Art wirksam unterbinden. Der Nachweis der Steuerumgehung stösst wegen des nicht nachlassenden Einfallreichtums von Versicherer und Versicherten zunehmend auf beinahe unüberwindbare Beweisschwierigkeiten. Doch geht es 2000 Kantonale Steuern 415