Aus Gründen der Gleichbehandlung aller Vorsorgeformen werden deshalb neu solche Kapitalzahlungen, abzüglich der eigenen Prämie, bei Vertragsablauf oder bei vorzeitigem Rückkauf der Versicherung besteuert. Kapitalzahlungen in Risikofällen (Tod, Invalidität) bleiben aus sozialen Gründen steuerfrei, obwohl auch hier nur die Besteuerung systemkonform wäre." und weiter: "Missbräuche mit Einmalprämienversicherungen und ähnlichen Geschäften lassen sich - das hat die Praxis gezeigt - nur mit Statuierung einer ausdrücklichen Gesetzesvorschrift der vorliegenden Art wirksam unterbinden.