Nach der Rechtsprechung des BGr muss ein Gesetz in erster Linie aus sich selbst heraus, d.h. nach Wortlaut, Sinn und Zweck unter den ihm zugrunde liegenden Wertungen sowie nach seiner Systematik ausgelegt werden. Die Gesetzesmaterialien fallen vor allem dann ins Gewicht, wenn sie angesichts einer unklaren gesetzlichen Bestimmung eine klare Antwort geben. Auch und gerade bei der Auslegung von Steuergesetzen kommt dem teleologischen Element, d.h. dem Sinn und Zweck einer Bestimmung, eine besondere Bedeutung zu (VGE vom 21. August 1997 in Sachen J., mit Hinweisen auf Literatur und Rechtsprechung). b) Die Vertreterin der Rekurrentin ist der Auffassung, dass es sich bei ยง 23 lit.