2). 3. a) Am 28. Oktober 1998 trat die Rekurrentin die mit der VITA Lebensversicherungs-Gesellschaft abgeschlossene Lebensversicherung an die Keyway Holdings Ltd., British Virgin Islands ab und erhielt dafür Fr. 2'887'399.50. Mit Verfügung vom 3. Juni 1999 erhob die Vorinstanz auf dem Betrag von Fr. 887'300.-- (Auszahlung von Fr. 2'887'399.-- abzüglich Einmalprämie von Fr. 2'000'000.--) eine Jahressteuer zu 40 % des Tarifs A (§ 34 Ziff. 3 lit. c StG). b) Die Vertreterin der Rekurrentin ist im Wesentlichen der Auffassung, dass keine Besteuerung zu erfolgen habe, weil gemäss § 23 lit.