2000 Kantonale Steuern 411 Rz 1071 ff.). Anzuwenden ist ein Zinssatz von 3 %, der ungefähr dem langjährigen Mittel von Kapitalanlagen entspricht. Zu berechnen ist die aufgeschobene Rente indem vom Faktor für eine Rente von 19 Jahren der Faktor für vier Jahre abgezogen wird (vgl. Beispiel bei Stauffer/Schätzle, Rz 1074). Aus Tafel 50 ist deshalb folgender Diskontierungsfaktor abzuleiten: Dauer 19 Jahre, Zinsfuss 3 % 14,555510 Dauer 4 Jahre, Zinsfuss 3 % - 3,777228 um vier Jahre aufgeschobene Zeitrente, 15 Jahre 10,778282