2. a) Der Rekurrent, der hauptberuflich unselbstständig Erwerbender war, hat sich seit längerer Zeit als (nebenamtlicher) gewerbsmässiger Liegenschaftenhändler betätigt. So hat er aus den Bemessungsjahren 1977/78 durchschnittliche Einkünfte von Fr. 60'624.50 aus Liegenschaftenhandel deklariert (namentlich, aber nicht ausschliesslich den Gewinn aus der Abtretung seines Miteigentumsanteils an GB K. Nr. 4407, Parzelle Nr. 37/96, an die S.-Immobilien AG). Auch in den Folgeperioden deklarierte der Rekurrent entsprechende Einkünfte (Bemessungsjahre 1979/80 ∅ Fr. 50'750.--; Bemessungsjahre 1983/84 ∅ Fr. 76'647.--; Bemessungsjahre 1985/86 ∅ Fr. 180'632.--).