93 Einkommenssteuertarif B; geschiedene Eltern (§ 17 Abs. 3 StG). - Es ist beiden Elternteilen der Einkommenssteuertarif B zu gewähren, wenn sich die gemeinsamen Kinder aufgrund der unmittelbaren Nähe der getrennten Wohnsitze der geschiedenen Eltern etwa gleich viel bei Vater und Mutter aufhalten und der Kinderabzug gemäss § 31 Abs. 1 lit. a StG halbiert wird. 13. April 2000 in Sachen Sch., RV.1999.50168/K 6173 Aus den Erwägungen