Daran kann auch der allenfalls hohe Automationsgrad nichts ändern. Der Rekurrent erfüllt somit die Voraussetzungen für eine leitende Tätigkeit nicht. e) Der Rekurrent mag eine verantwortungsvolle Funktion bei der S. AG ausüben, die ihn intensiv beansprucht. Dass ihm dabei eine besonders hohe Verantwortung im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zukommt, wie dies etwa bei einem Mitglied der Direktion einer bedeutenden Unternehmung der Fall ist, kann der Rekurrent nicht glaubhaft darlegen. Auch aus diesem Grund ist der Rekurrent nicht am Arbeitsort steuerpflichtig.