Da aber nur die Hälfte für ein volles Pensum angestellt ist, ergibt sich ein Total von 15,3 Vollstellen. Dies reicht nicht aus, um von zahlreichem Personal auszugehen, gilt doch ein Verwaltungspräsident und Delegierter einer Unternehmung mit etwa 40 Angestellten noch nicht als jemand, der eine leitende Stellung inne hat (K. Locher, a.a.O., § 3, I B, 1 b Nr. 16). 2000 Kantonale Steuern 401