Durch diesen Umstand kann die Höhe der Bilanzsumme nicht mit derjenigen von Unternehmen verglichen werden, bei denen die verbuchten Aufwendungen und Erträge auch tatsächlich durch ihre eigenen Aktivitäten verursacht werden. Im vorliegenden Fall kann darum bei der S. AG nicht von einem bedeutenden Unternehmen im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ausgegangen werden. d) Dem Rekurrenten sind gemäss Organigramm 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstellt. Da aber nur die Hälfte für ein volles Pensum angestellt ist, ergibt sich ein Total von 15,3 Vollstellen.