Der diskontierte Wert der Restzahlung von Fr. 323'000.-- beläuft sich folglich auf 10,778282 x Fr. 21'533.30 = Fr. 232'092.--. Die unbestrittenermassen zum vollen Wert einzusetzenden Leistungen von Fr. 1'177'000.-- und der Barwert der gestundeten Restzahlung von Fr. 232'092.-- ergeben zusammen den massgebenden Erlös aus dem Verkauf der Liegenschaften von Fr. 1'409'092.--. Um die Differenz von Fr. 90'908.-- zu den von der Vorinstanz angerechneten Fr. 1'500'000.-- reduziert sich der Liquidationsgewinn aus der Veräusserung der Liegenschaften.