O., N 1 zu § 73 StG, in Anlehnung an Reimann/Zuppinger/Schärrer, a.a.O., Band IV, N 7 zu § 165 StG ZH; diese ihrerseits unter Berufung auf RB ZH 1952 Nr. 73; Richner/Frei/Kaufmann, Kommentar zum harmonisierten Zürcher Steuergesetz, Zürich 1999, Rz 64 zu § 220 StG ZH). Dass bei der Einkommenssteuer andere Grundsätze gelten sollen, ist nicht einzusehen. In der Literatur wird denn auch im Zusammenhang mit der Ermittlung von Kapitalgewinnen die Möglichkeit, eine gestundete oder in Raten zu bezahlende, unverzinsliche Forderung zu diskontieren, ohne weitere Vorbehalte bejaht (Reimann/Zuppinger/Schärrer, a.a.O., Band II, Vorbemerkungen zu §§ 19 - 32 StG ZH, N 30; Känzig, a.a.