Steuerrecht nicht aussergewöhnlich. Die Aufgabe stellt sich u.a. bei der Bewertung von zusätzlichen Leistungen des Erwerbers oder bei nicht in Geldform erbrachten Gegenleistungen (Baur/Klöti/Koch/Meier/Usprung, a.a.O., N 241/242 zu § 22 StG sowie N 1 - 4 zu § 73 StG; Känzig, a.a.O., Band I, Rz 210 zu Art. 21 BdBSt). Die Diskontierung eines in Raten zu entrichtenden Erlöses gehört zum gleichen Problemkreis. Bei der Grundstückgewinnsteuer bewirkt die zinslose Stundung des Kaufpreises trotz Uebergangs von Nutzen und Schaden eine Erlösminderung (Baur/Klöti/Koch/Meier/Ursprung, a.a.O., N 1 zu § 73 StG, in Anlehnung an Reimann/Zuppinger/Schärrer, a.a.O., Band IV, N 7 zu § 165 StG ZH;