Unter diesem Gesichtspunkt weist die Restforderung keinen Minderwert auf. c) aa) Nach Auffassung des StRG stellt sich hingegen die Frage, wie die Kaufpreisrestanz als Teil des Erlöses zu bewerten ist. Wirtschaftlich ist eine sofort fällige Forderung über Fr. 323'000.-- offensichtlich von grösserem Wert als eine unverzinsliche Forderung gleicher Höhe, welche während rund vier Jahren vollumfänglich gestundet und anschliessend in 15 Raten abbezahlt wird. Der Verkäufer hat zwar einen festen Anspruch auf die volle Darlehenssumme erworben, wollte er diesen aber abtreten oder belehnen, würde sich deutlich zeigen, dass er tiefer bewertet würde, als eine in vollem Umfang fällige Forderung.