gen Anlässen verkauft (vgl. Bericht des Rekurrenten vom 26. Mai 1999 über die Aktivitäten der Firma X.). b) Es ist also offenkundig und wird zu Recht nicht bestritten, dass die Tätigkeiten der Firma X. planmässig, anhaltend und nach aussen sichtbar erfolgt sind. Auch der Einsatz von Arbeit und Kapital in frei bestimmter Selbstorganisation kann nicht in Abrede gestellt werden (vgl. Vernehmlassung des Rechtsdienstes des KStA vom 9. August 1999). Die Rekurrenten sind in aktiver Weise darum bemüht, sich auf dem Jazz-Markt zu etablieren. Die Vorinstanz und der Rechtsdienst des KStA sind jedoch der Auffassung, die Tätigkeiten der Firma X. seien auch nach einer Gründungsphase, bei welcher