104 Grundstückgewinnsteuer (§ 67 StG). - Bei Rückübertragung einer Liegenschaft innert 5 1/2 Monaten wird mangels Erzielung eines Gewinnes keine Grundstückgewinnsteuer erhoben. 3. Februar 2000 in Sachen R., RV.1998.50041/K 4407 Aus den Erwägungen