rigkeiten vergleichen, die die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit üblicherweise mit sich bringe. In solchen Fällen würden nämlich in aller Regel bereits in den ersten Monaten (zumindest bescheidene) Umsätze erzielt. b) Ob eine Tätigkeit im Sinne einer Liebhaberei oder im Sinne einer Erwerbstätigkeit vorliegt, hängt (auch) davon ab, ob sie ausschliesslich oder doch vorwiegend im Hinblick auf die Erzielung eines Erwerbseinkommens ausgeübt wird. Das Unterscheidungskriterium bildet der Beweggrund für die Ausübung der Tätigkeit und somit ein im Innern der steuerpflichtigen Person liegender und der Natur der Sache nach nur schwer feststellbarer Sachverhalt.