fer/Schätzle, Barwerttafeln, Zürich 2001, Tafel 42], so dass sich der "Schaden" infolge Rentenkürzung aufgrund der statistischen Lebenserwartung auf total Fr. 201'864.-- [26 x Fr. 7'764.--] beläuft). Gemäss der Stellungnahme der Personalvorsorgestiftung der X. vom 3. Dezember 2002 hat die Arbeitgeberin die netto Fr. 116'401.-- direkt dem Rekurrenten ausbezahlt, weil im Zeitpunkt des Ausscheidens des Rekurrenten ein Einkauf in die Pensionskasse oder eine Aufstockung der durch die Frühpensionierung erfolgten Kürzung der Altersrente (noch) nicht möglich war (nach dem heute gültigen Reglement kann eine Einlage in der Höhe, wie sie dem Rekurrenten zugesprochen